Impressum
Apart-Ferienhotel
"Zum Gutshof"
Manuela Herbst
Gutshofweg 2
93480 Hohenwarth
Tel.: 0 99 46 / 950-0
Fax: 0 99 46 / 950-102
E-Mail: info@hotel-gutshof.de
Internetpräsenz:
mts-internet-design, Bamberg
Bilder 1-19:
Zettl-Medienagentur
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Allgemeine
Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Geltungsbereich:
1. Diese
Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise
Überlassung von Hotelzimmern zu Beherbergung, sowie alle für
erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder
Weitervermietung des überlassenen Zimmers sowie deren Nutzung zu
anderen als Beherbergungszweck bedürfen der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des
Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher vereinbart wurde.
Vertragsabschluß,
-partner, -haftung; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch
die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Dem Hotel
steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
2. Vertragspartner sind das
Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er
dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für
alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine
entsprechende Erklärung des Dritten vorliegen.
3. Das Hotel haftet für
seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen
Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Hotels
beschränkt.
4. Die Verjährungsfrist
beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.
5. Diese
Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des
Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung
und positiver Vertragsverletzung.
Leistung, Preise,
Zahlungen, Aufrechnung
1. Das Hotel ist
verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die
vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist
verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in
Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preises des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise
schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet
der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate
und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.
4. Die Preise können vom
Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der
Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
5. Rechnungen des Hotels
ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen am Zugang der Rechnung ohne
Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen
jederzeit fällig zu stellen und unverzüglich Zahlung zu verlangen. Bei
Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem
Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des eines
höheren Schadens vorbehalten.
6. Das Hotel ist berechtigt,
bei Vertragsschluss den Preis der 1. Nacht als Vorrauszahlung zu
erheben, bei nur einer Übernachtung werden 20 % des vereinbarten
Preises erhoben. Die Höhe der Vorrauszahlung und die Zahlungstermine
können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
7. Der Kunde kann nur mit
einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer
Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
Rücktritt des Kunden
(Abbestellung, Stornierung)
1. Ein Rücktritt des Kunden
vom dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche
Leistungen nicht in Anspruch nimmt Dies gilt nicht in Fällen des
Leistungsverzugs des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden
Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
2. Bei vom Kunden nicht in
Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen
anzurechnen.
3. Dem Hotel steht es frei,
den im entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren.
Rücktritt des Hotels
1. Wird eine vereinbarte
Vorrauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten
angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist
das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag
außerordentlich zurück zu treten, beispielsweise falls:
- höher Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrags unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks gebucht werden;
- Das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit
gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw.
Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
- Ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
3. Das Hotel hat den Kunden
von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu
setzen
4. Bei berechtigtem
Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf
Schadensersatz.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und
-rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen
Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer
2. Gebuchte Zimmer stehen
dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten
Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt
zur Verfügung stellen. Danach kann das Hotel über den ihm dadurch
entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers
bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung
stellen, ab 18.00 Uhr 100%.
Haftung des Hotels
1. Das Hotel haftet für die
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht
leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel,
Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Sollten Störungen
oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für
Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden
gering zu halten.
2. Für eingebrachte Sachen
haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, das ist
bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchsten 300 €, sowie für
Geld und Wertgegenstände bis zu 750 €. Geld und Wertgegenstände
können bis zu einem Höchstwert von € (Versicherungssumme) im Hotel- und Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser
Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn
nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust,
Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Hotel Anzeige macht (§
703 BGB).
3. Für die unbeschränkte
Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
4. Soweit dem Kunden ein
Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen
Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf
dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und
deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit – dies gilt auch für Erfüllungshilfen des Hotels.
5. Weckaufträge werden vom
Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadenersatzansprüche,
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.
6. Nachrichten, Post und
Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen
Entgelt Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüchen, außer wegen
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder
Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser
Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
2. Erfüllungs- und
Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
3. Ausschließlicher
Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im
kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Vorraussetzungen des § 38 Absatz 1 ZPO erfüllt und keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz
des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht.
5. Sollten einzelne
Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die
Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen
gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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